Die Umwelt-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Regressansprüchen, die aus Schäden, die er an der Umwelt verursacht hat, erwachsen. Wenn zum Beispiel Giftstoffe in den Boden, das Grundwasser oder in die Luft gelangen, übernimmt die Umwelt-Haftpflichtversicherung die Kosten, die durch die Umweltverschmutzung und deren Folgen entstehen.
Sicherlich haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob Umweltschutz im Büro machbar ist. Das dies kein Widerspruch an sich, sondern durchaus machbar ist, möchten wir Ihnen hier anhand verschiedener Beispiele zeigen.
Wer gegen Umweltauflagen verstößt und dabei Schaden an der Umwelt anrichtet, macht sich haftbar nach Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Die Umweltverschmutzung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit Geld-und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Die Frage, ob eine Umwelthaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungspakets eines Unternehmens ist oder nicht, ist zwingend mit einem Ja zu beantworten. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gibt die umweltpolitische Zielsetzung der “Nachhaltigkeit” vor. Nachhaltigkeit bedeutet einen sorgsamen Umgang mit den Ressourcen von Umwelt und Natur.
Als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler haften Sie nach dem seit 2007 geltenden Umweltschadensgesetz erheblich stärker für von Ihnen verursachte Umweltschäden als früher. Diese Haftung umfasst alle Schäden, die an gesetzlich geschützten Lebensräumen, Pflanzen und Lebewesen entstehen. Zuständige Ämter können im Schadensfall den Aufwand für die vollständige Wiederherstellung des vormaligen Zustands oder die Kosten für Wiederansiedlung von geschützten Tieren und Pflanzen verlangen. Um sich vor derartig unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu schützen, bietet die Assekuranz eine Öko-Haftungsversicherung in Form der Umweltschadensversicherung an.